Bürgercorps Hämelerwald
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Der schriftliche Aufnahmeantrag ist an den geschäftsführenden Vorstand (z.Hd. Kassenwart) zu richten. Dieser entscheidet abschließend über das Aufnahmegesuch.
Bestimmungen über die mit der Mitgliedschaft verbundenen Mitgliedsbeiträge sowie über die Ehrenmitgliedschaft sind in der Geschäftsordnung geregelt.

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